Weiterer Fortgang

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Nachbarn, liebe Anlieger,

Die Bahn wirbt groß mit Plakaten „S4 kommt!“ Obwohl noch ein Urteil auf unsere Klage vor dem BVG in Leipzig aussteht, nehmen die Aktivitäten der Bahn stark zu: das sieht man z.B. am „Grünrückschnitt“ entlang der Bahntrasse und an den abgerissenen Schrebergärten an den Bahngärten, der Horner Kurve und im Gleisdreieck am Bahnhof Wandsbeker Chaussee. Mittlerweile beginnen auch die Fällarbeiten im Gehölz. Am Bauplatz neben dem neuen Trog im Verlauf der Hammer Straße werden offenbar bereits Fundamente für die neuen Brücken gegossen und in der Rantzaustrasse laufen Männer mit Schlips von Haus zu Haus, machen Fotos und stecken Post „per Boten“ in die Briefkästen.

Auf der Südseite der Trasse hat die Bahn, ohne die Rechtssicherheit durch das ausstehende Urteil aus Leipzig abzuwarten, mindestens drei Besitzeinweisungen beantragt. In der Rantzaustraße und auch in anderen Straßen wird das auf fast alle an die Bahn grenzenden Grundstücke zukommen. Als Grundlage für die Entschädigungen für die Anlieger, die Teile ihrer Grundstücke abgeben sollen hat die Bahn ein ihr gewogenes Institut Dr. Katja Frontzkowski beauftragt, den Wert für die Entschädigung der Flächen zu beurteilen. Das ist auch geschehen, jedoch meistens ohne die Grundstücke betreten zu haben, also „von außen“ und auf Grundlage der Flurkarten. Als Quadratmeterpreis hat das Institut nicht den Verkehrswert, sondern den Bodenrichtwert verwendet der ein Mittelwert aus Käufen der letzten fünf Jahre ist. Das stellt natürlich nicht die realen, in den letzten Jahren stark gestiegenen Grundstückspreise dar. Auch sind Bewuchs und Bebauung bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt.

Weitere Anträge auf Besitzeinweisung stehen bevor; vielleicht dauert dies noch ein paar Monate, vielleicht aber auch nur noch wenige Wochen. In dieser Situation sind wir als einzelne Verhandlungspartner der Bahn ziemlich schwach und könnten als Gruppe von betroffenen Anliegern unsere Interessen besser zur Geltung bringen, Baumaßnahmen in unseren Gärten durch Klagen verzögern und sicherlich auch höhere Entschädigungen erzielen und wenn wir das wollen.

Klagen gegen die Bescheide auf Besitzeinweisung sind in zwei Instanzen in Hamburg möglich. Ist zunächst noch ein einfacher Widerspruch gegen einen Bescheid auch ohne Anwalt denkbar ist für die beiden möglichen Instanzen vor Gericht anwaltliche Vertretung gefordert. Wir haben darüber mit unserem Anwalt Dr. Hopp gesprochen: er würde entsprechende Mandate übernehmen und uns vertreten. Die Kosten für eine Klage in zwei Instanzen betragen ca. 20.000 €. Damit nicht jeder Eigentümer so hohe Kosten aufbringen muss, erscheint ein organisiertes Vorgehen an dieser Stelle sinnvoll.

Wer von den Anliegern an der Bahntrasse Flächen an die Bahn verkaufen soll und Interesse daran hat seine/ihre Aktivitäten mit uns zu koordinieren, sollte uns unter über das Kontaktformular innerhalb der nächsten Woche benachrichtigen. Wir werden dann eine Videokonferenz organisieren und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen.

Hamburg, den 21.1.2021
Für den Verein Lärm- und Umweltschutz Wandsbek-Marienthal
Arnold Harmsen, 1. Vorsitzender
Peter Heinzel, 2. Vorsitzender