Am 12.11. erreichte uns die Nachricht, dass das Bundesverwaltungsgericht auch unseren 2. Eilantrag, ebenso wie vier andere Eilanträge zuvor, abgelehnt hat. Die Begründung finden Sie hier. Die Chancen die Bäume im Gehölz und entlang der Strecke zu retten derzeit nur noch sehr gering.
Zwar erfolgen die Baumaßnahmen der Bahn bis zu einer Entscheidung der Klage auf eigenes Risiko, aber das Bundesverwaltungsgericht hat offensichtlich keine Notwendigkeit einer umfassenden Güterabwägung gesehen. Dabei fallen der Naturschutz und der grundgesetzliche Schutz des privaten Eigentums unter den Tisch. Welcher Schaden dadurch entstehen kann, wurde jüngst an dem Mautdebakel von Herrn Scheuer offensichtlich.
Wir werden nun die Klagebegründung mit aller Intensität weiterverfolgen und versuchen uns auch Unterstützung durch das vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) eingerichtete Dialogforum zu erhalten. Nach der Ankündigung des Gerichts soll die Hauptverhandlung im nächsten Jahr (2021) erfolgen. Wir hoffen bis dahin weiterhin auf die umfassende Unterstützung durch unsere Mitglieder. Insbesondere sind wir natürlich auch auf weitere Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen um die Klagen, welche wir stellvertretend für alle Mitglieder durchfechten, auch finanzieren zu können.
In der Hoffnung auf bessere Zeiten grüßen wir sie sehr herzlich.
Arnold Harmsen, 1. Vorsitzender
Peter Heinzel, 2. Vorsitzender