Am 25.09. haben wir im einen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht gestellt, mit welchem wir Baumfällungen ab dem 01.10. verhindern wollen. Bis Mitte Oktober werden wir einen umfassenden Eilantrag einreichen, um den Sofortvollzug des Planfestellungsbeschlusses aufzuheben und den Planfeststellungsbeschluss selber als unzulässig anzufechten. Nun müssen wir erst einmal abwarten wie das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Baumfällungen entscheidet.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 21.09. bis zum 05.09.2020 auf dem Bezirksamt zur Einsichtnahme aus. Sobald wir einen Link vom Eisenbahnbundesamt zu dem Beschluss und den damit zusammenhängenden Anlagen erhalten haben, werden wir diesen bekannt machen.
Wir bitten alle Mitglieder, die Kraft und Zeit dafür übrig haben, sich die Unterlagen kritisch durchzusehen und Einwendungen, Richtigstellungen und Aspekte, welche wir in der Klagebegründung benennen sollen, schriftlich einzureichen. Punkte, welche in der Klagebegründung nicht genannt worden sind, können später nicht ergänzt werden. Wir sind daran interessiert, möglichst umfassend gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen.